Lebensversicherung

Neben den gesetzlich vorgegebenen Versicherungen für die Risiken Alter und Tod (AHV / Pensionskasse) besitzen zahlreiche Personen Lebensversicherungen, die von privaten Versicherungsgesellschaften angeboten werden. Solche Versicherungen werden entweder im Rahmen der Säule 3a oder Säule 3b geführt.

Streitigkeiten können sich hier ergeben, wenn die Versicherung im Leistungsfall nicht das ausrichtet, was bei Vertragsabschluss versprochen wurde und man sich auf Versicherungsseite – wie auch in anderen Fällen – auf das Kleingedruckte beruft. Wir wissen, welche Klauseln zulässig sind und welche nicht und können Ihnen auch bei anderen Problemen, so z.B. bei behaupteter Anzeigepflichtverletzung, mit Rat und Tat zur Seite stehen.


Team Lebensversicherung