Pensionskasse

Klassische Leistung der Pensionskasse ist die Altersrente zugunsten der Versicherten. Daneben sind aber auch Leistungen im Falle des Todes des Versicherten vorgesehen, wobei hier nicht nur minderjährige Kinder, sondern auch (geschiedene) Ehe- oder Konkubinatspartner zu den Begünstigten gehören können.

Bei den Alters- und Hinterlassenenleistungen ergeben sich bei den zum Teil völlig unterschiedlichen Vorsorgereglementen – das BVG als Mindestgesetz regelt lange nicht alles – immer wieder rechtliche Fragen, wenn es z.B. um Leistungskürzungen, Kapitalbezüge oder Auswirkungen von Einkäufen geht. In diesen Bereichen haben wir, nicht zuletzt aufgrund von zahlreichen, geführten Gerichtsverfahren spezielle Kenntnisse, die wir gerne zu Ihrem Vorteil einsetzen.


Team Pensionskasse

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner