Angelo Esslinger (pixabay)
Angelo Esslinger (pixabay)

Wegweisendes Urteil zu «Long-Covid»?

12. Juni 2024

Long-/Post-Covid stellt die betroffenen Personen und alle Akteure vor grosse Herausforderungen. Insbesondere ist betreffend Heilbehandlung noch vieles unklar und es gibt noch kein anerkanntes Behandlungsschema. Sebastian Lorentz hat mit Urteil 9C_702/2023 vom 15.2.2024 einen Entscheid erstritten, der von einem Teil der Lehre – so ist dem Tagesanzeiger vom 7.5.2024 oder 20 min vom 7.5.2024 zu entnehmen – als wegweisend beurteilt wird.

Es geht um die Leistungspflicht einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung bzw. um die Pflichtleistungsvermutung. Die Pflichtleistungsvermutung besagt, dass eine obligatorische Krankenpflegeversicherung die Leistungen zu übernehmen hat, wenn die entsprechende Therapie nicht auf der Negativliste aufgeführt ist und es der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht im Einzelfall gelingt zu beweisen, dass die Therapie unzweckmässig, unwissenschaftlich oder unwirksam ist. Diese gesetzliche Regelung ist gerade bei neuen/jungen Krankheitsbildern für die betroffenen Personen vorteilhaft, da sie auf diesem Wege dringend benötigte Behandlungen beziehen können, auch wenn die medizinische Forschung – zwangsläufig – noch keine Langzeitstudien bereithält. Es bleibt im Interesse aller betroffenen Personen zu hoffen, dass diese klaren gesetzlichen Anordnungen von den obligatorischen Krankenpflegeversicherungen verstärkt beachtet werden und, dass die betroffenen Personen die dringend benötigten Behandlungen in einem einfachen und raschen Verfahren zugesprochen erhalten.

Urteil des Bundesgerichts vom 15. Februar 2024

RA Sebastian Lorentz