In den letzten Jahren haben wir vorwiegend Projekte in Nepal unterstützt, welche uns äusserst notwendig und effektiv erschienen. Nachdem die Welt dieses Jahr an verschiedensten Ecken aus dem Ruder läuft, sind wir mit der Auswahl an Hilfsprojekten überfordert. Wir haben uns deshalb entschieden, die Schweizerische Vereinigung Roadcross mit einem grösseren Betrag zu unterstützen. Die Vereinigung Roadcross hat sich der Unfallprävention verschrieben und sie sensibilisiert unzählige Jugendliche und Neulenker mit jährlich 400 Veranstaltungen auf die Gefahren im Strassenverkehr.
Das Bundesgericht ist restriktiv, wenn es etwa um die Beurteilung neuer Haftungsfragen geht. Hat es indessen über verfahrensrechtliche Fragen zu urteilen, geht es akribisch vor, wie ein von schadenanwaelte erstrittenes Revisionsurteil gegen ein früheres Revisionsurteil zeigt.
Das wichtigste Instrument gegen die Altersarmut in der Schweiz ist die Ergänzungsleistung (EL). Sie ergänzt die AHV- und auch die IV-Rente, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen erhielten im Jahr 2024 350’900 Personen in der Schweiz Ergänzungsleistungen. Davon waren rund 225’900 ältere Menschen (AHV-Beziehende). Das entspricht etwa 12 % aller Rentnerinnen und Rentner. Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen beliefen sich 2024 auf 5,9 Milliarden Franken – ein neuer Höchststand.
Rechtsprechungsgemäss haben weder die IV-Stellen noch die versicherte Person Anspruch darauf, ein weiteres Gutachten im Sinne einer «second opinion» einzuholen, wenn man mit dem Ergebnis des Ersten nicht zufrieden ist. Genügt ein bei den Akten liegendes Gutachten den inhaltlichen und beweismässigen Anforderungen an eine ärztliche Expertise, sind weitere gutachterliche Abklärungen weder zulässig noch notwendig.
Im letzten Newsletter vom 4.7.2025 hatten wir darüber berichtet, dass ungenügende spitalinterne Kommunikation und ungenügende Prüfung von berechtigten Hinweisen der Angehörigen von Patientinnen oder von Patientinnen selber zu Haftpflichtfällen führen können.
Dass das Thema brandaktuell ist, zeigt der am 10.7.2025 erschienene Beitrag «Bitte einmischen! – Patientensicherheit neu gedacht» sowie der Artikel «Wenn Ärzte es gefährlich locker nehmen» in der NZZ am Sonntag vom August 2025.
Unser Klient inserierte eine hochwertige Uhr und wurde kurz darauf von einem Interessenten kontaktiert. Beide einigten sich darauf, sich in einem Besprechungsraum zu treffen, um das Geschäft über die Bühne zu bringen: Bargeld gegen Uhr.
In der aktuellen Ausgabe der NZZ am Sonntag äussert sich unser Arzthaftpflichtspezialist RA Fabian Meyer, dass sich Fälle häufen, in denen Bedenken und Sorgen von Angehörigen von Ärzten und Spitalpersonal nicht ernst genommen werden – oft mit gravierenden Auswirkungen.
In England und Australien wirkt die sog. Martha’s Rule diesen Risiken entgegen. Angehörige und Patienten, aber auch das Pflegepersonal und Ärzte haben in solchen Konstellationen das Recht einer Zweitmeinung durch ein anderes Team.
Musterklage Krankentaggeldversicherung, in: Egli/Mosimann/Steiger-Sackmann (Hrsg.), Kommentierte Mustereingaben im Verwaltungsrecht, Band III, Soziale Sicherheit, Zürich/Basel/Genf 2020 Die fallbezogen ausformulierten Muster für verwaltungsrechtliche…