Die Rechtsprechung des Bundesgerichts zur vorsorglichen Beweisführung nach Art. 158 ZPO, Anwaltsrevue 2015, S. 269ff.; zusammen mit Patrick Wagner Das…
Krankentaggeld, versicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte, Häberli Christoph/Husmann David, Bern 2015, wissenschaftliche Mitarbeit und redaktionelle Bearbeitung https://www.staempflishop.com/detail/ISBN-9783727257735/H%E4berli-Christoph-Husmann-David/Krankentaggeld-versicherungs–und-arbeitsrechtliche-Aspekte
Kommentierte Musterklagen, Willi Fischer / Fabiana Theus Simoni / Dieter Gessler [Hrsg.], Band I, Vertrags- und Haftpflichtrecht (Klage gegen Arzt…
Die missbräuchliche Kündigung von Wohn- und Geschäftsraummiete, Soluna Girón, Magister, Editions Weblaw, Bern 2014; gekürzte Fassung in Jusletter vom 25.…
Schweizerische ZPO: Hat der Berg nur eine Maus geboren, HAVE 3/2014, S. 297 ff. Schweizerische ZPO: Hat der Berg nur…
Verantwortlichkeit des Grundeigentümers bei rechtmässiger Bewirtschaftung des Grundstücks nach Art. 679a ZGB, zusammen mit Frédéric Krauskopf, Soluna Giròn in: Fellmann…
Arbeiten, Rechte und Pflichten, Keiser Verlag, Luzern 2013, Ulrich Kurmann
Der Autor untersucht in seinem Beitrag, inwieweit
die von der Überwindbarkeitsrechtsprechung des
Sozialversicherungsrechts beeinflussten versiche¬
rungsmedizinischen Gutachten auch für das Haft¬
pflichtrecht fruchtbar gemacht werden können. Er
kommt dabei zum Schluss, dass die sozialversiche¬
rungsmedizinischen Gutachten, welche psychoso¬
ziale und soziokulturelle Faktoren ausblenden und
aufVermutungen, wie die Überwindbarkeitsfiktion,
basieren, aber auch klinische jedoch nicht objek¬
tivierbare Befunde bei der Arbeitsfähigkeitsbeur¬
teilung marginalisieren, im Haftpflichtrecht nicht
oder nur eingeschränkt verwendet werden sollen.
Zu fordern sei ein zweistufiger, klar unterteilter
Beurteilungsvorgang, für sämtliche sozialversiche¬
rungsmedizinischen Expertisen, wo eine Untersu¬
chung sowohl nach dem bio-psycho-sozialen als
auch nach dem bio-psychischen Krankheitsmodell
zu erfolgen habe.
Kann, soll, muss oder darf die Berufungsinstanz materiell neu entscheiden, in: Anwaltsrevue, 10/2012, S. 461 ff. Martin Hablützel
Die Suva stützt sich bei der Invaliditätsbemessung
nicht nur auf die Schweizerische Lohnstruktur¬
erhebung (LSE), sondern auch auf eine interne
Dokumentation von Arbeitsplätzen (DAP). Das
Bundesgericht lässt diese Methode unter gewissen
Voraussetzungen zu. Die Autoren erachten die bun¬
desgerichtlichen Leitlinien als ungenügend. Sie
kritisieren namentlich die fehlende Transparenz,
die Repräsentativität, die Korrektheit der Daten,
aber auch den Umstand, dass für Suva-Versicherte
ein Sonderrecht gelte.