Bei der SUVA «DAP»en Sie in die Falle! Eine Arbeitgeberbefragung wirft neue Fragen auf, in: HAVE 1/2012, S. 24 ff.; zusammen mit Holger Hügel
Bei der Suva «DAP»en Sie in die Falle!
Eine Arbeitgeberbefragung wirft neue Fragen auf
Die Suva stützt sich bei der Invaliditätsbemessung nicht nur auf die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE), sondern auch auf eine interne Dokumentation von Arbeitsplätzen (DAP). Das Bundesgericht lässt diese Methode unter gewissen Voraussetzungen zu. Die Autoren erachten die bundesgerichtlichen Leitlinien als ungenügend. Sie kritisieren namentlich die fehlende Transparenz, die Repräsentativität, die Korrektheit der Daten, aber auch den Umstand, dass für Suva-Versicherte ein Sonderrecht gelte.