Versicherungsmedizin im Haftpflichtrecht?, in: HAVE 4/2012, S. 393 ff.
Versicherungsmedizin im Haftpflichtrecht?
Gedanken zu versicherungsmedizinischen Beurteilungen von «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» und ihre Relevanz im Haftpflichtrecht
Der Autor untersucht in seinem Beitrag, inwieweit die von der Überwindbarkeitsrechtsprechung des Sozialversicherungsrechts beeinflussten ver-sicherungsmedizinischen Gutachten auch für das Haftpflichtrecht fruchtbar gemacht werden können. Er kommt dabei zum Schluss, dass die sozialversicherungsmedizinischen Gutachten, welche psychosoziale und soziokulturelle Faktoren ausblenden und auf Vermutungen, wie die Überwindbarkeitsfiktion, basieren, aber auch klinische jedoch nicht objektivierbare Befunde bei der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung marginalisieren, im Haftpflichtrecht nicht oder nur eingeschränkt verwendet werden sollen. Zu fordern sei ein zweistufiger, klar unterteilter Beurteilungsvorgang, für sämtliche sozialversicherungs-medizinischen Expertisen, wo eine Untersuchung sowohl nach dem bio-psycho-sozialen als auch nach dem bio-psychischen Krankheitsmodell zu erfolgen habe.