Arbeitgeber- und Betriebshaftung

Fehler passieren überall und sie sind menschlich. An der Arbeit, vorwiegend auf dem Bau, in der Industrie, aber auch in Küchen, ist das Gefahrenpotential noch grösser und Fehlern sind für die Arbeitenden häufig gravierend. Es wäre nun aber unfair, die Verletzten neben dem Gesundheitsschaden auch noch die finanziellen Folgen davon tragen zu lassen.

Für Fehler an der Arbeit hat der verantwortliche Betrieb einzustehen. Er profitiert von (vermeintlich) günstigeren Arbeitsabläufen und trägt somit die Verantwortung, wenn etwas schief läuft. Für solche Fälle hat jeder Betrieb eine Betriebshaftpflichtversicherung. Häufig sind Unfälle nämlich eine Folge des Einsatzes nicht qualifizierter Arbeitnehmer, mangelnder Instruktion, fehlender Arbeitsvorbereitung oder fehlender Überwachung der Arbeitsabläufe.

Viele Verunfallte zögern, ihren Arbeitgeber (oder Mitarbeiter) dafür zu belangen. Nicht selten fallen sie am Schluss zwischen Stuhl und Bank. Die Suva stellt die Taggeldleistungen ein, der Arbeitgeber kündigt das Arbeitsverhältnis und die Arbeitslosenkasse weigert sich, – mangels Vermittlungsfähigkeit – Zahlungen zu erbringen.

Wir prüfen bei jedem Unfall exakt deren Umstände und Ursachen und ziehen, wo nötig Experten der Arbeitssicherheit bei. Stellen wir Verletzungen von Regeln oder Vorschriften der Arbeitssicherheit fest, fordern wir Schadenersatz bei den Haftpflichtversicherungen des fehlbaren Betriebes. Renitente Arbeitgeber – oder sofern deren Versicherung nicht zahlt – klagen wir vor den Arbeits-, den Bezirks- oder Handelsgerichten ein. Häufig finden wir in diesen meist komplexen Fällen, welche aufgrund der bis zum Unfall meist guten Arbeitsverhältnisse auch emotional belastet sind, Lösungen und können damit existenzielle Schwierigkeiten beim Arbeitnehmer verhindern.


Team Arbeitsunfälle

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

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