Wenn Verfahren endlich zu Ende gehen, Fragen aber offenbleiben

30. Juni 2026

Wie in unserem Newsletter vom 11.04.2025 berichtet, vertreten wir einen Mandanten in einem invalidenversicherungsrechtlichen Verfahren, das über Jahre hinweg von erheblichen Verzögerungen geprägt war und schliesslich sogar zu einer vom Bundesgericht festgestellten Rechtsverzögerung führte. Inzwischen ist das Verfahren abgeschlossen. Das Ergebnis ist für unseren Mandanten zwar erfreulich. Der Weg dorthin wirft jedoch weiterhin Fragen auf.

Nach dem bundesgerichtlichem Urteil vom 7. März 2025, mit welchem das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich verpflichtet wurde, das Verfahren voranzutreiben, kam Bewegung in die Sache. Das Gericht setzte eine Verhandlung an und brachte schlug einen Vergleich vor. Dieser vermochte jedoch weder unseren Mandanten noch die Gegenpartei zu überzeugen. Damit blieb nur ein Schritt, der aus unserer Sicht längst hätte erfolgen müssen. Es wurde ein neues Gutachten eingeholt. Bemerkenswert ist dabei, dass der beauftragte Experte zu jenen Fachpersonen gehörte, die wir bereits Jahre zuvor vorgeschlagen hatten. Das neue Gutachten unterschied sich deutlich von den früheren mangelhaften Abklärungen. Es war sorgfältig, umfassend und setzte sich vertieft mit den medizinischen Vorakten auseinander. Insbesondere wurden erfreulicherweise auch mehrere Fremdanamnesen berücksichtigt, was zu einer deutlich fundierteren Beurteilung führte.

Auf dieser Grundlage kam das Verfahren schliesslich zum erhofften Ergebnis. Das Sozialversicherungsgericht bestätigte mit Urteil vom 23.03.2026, dass unser Mandant an einer erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung leidet und Anspruch auf eine volle Invalidenrente hat. Die Leistungen werden nun auch rückwirkend für mehrere Jahre ausgerichtet.

Für unseren Mandanten bedeutet dies einen wichtigen Abschluss nach einer sehr belastenden Zeit. Gleichzeitig bleibt ein ambivalenter Eindruck zurück. Dass es erst nach einer Rechtsverzögerungsbeschwerde und nach jahrelangem Stillstand zu einer sachgerechten Abklärung kam, ist bedauerlich. Der Verlauf des Verfahrens zeigt exemplarisch, welche Konsequenzen es haben kann, wenn Verfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Effizienz geführt werden. Verzögerungen, fragwürdige Gutachten und mangelnde Reaktion auf Anfragen führen nicht nur zu zusätzlicher Belastung für die Betroffenen, sondern können auch das Vertrauen in die involvierten Institutionen beeinträchtigen.

Gerade deshalb bleibt die zentrale Erkenntnis aus diesem Fall bestehen. Ein funktionierendes Verfahren zeichnet sich nicht erst durch ein korrektes Endergebnis aus, sondern auch durch einen fairen und effizienten Weg dorthin.

RA Leo Sigg