Südostschweiz vom 13. März 2014: „Asbestfälle sind doch nicht verjährt!“
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert die Verjährungsfristen in der Schweiz im Zusammenhang mit Asbestopfem. Das Urteil betrifft zwar einen Aargauer Fall. Es dürfte aber auch für einen aus Niederurnen gelten.