Kann ich meine Anwältin oder Anwalt selber wählen oder macht das die Rechtsschutzversicherung?
Ob Sie Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt selber wählen können, also die sog. «freie Anwaltswahl» haben oder nicht, ergibt sich aus dem Vertrag (inklusive Allgemeine Versicherungsbe-dingungen), welchen Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Fast alle deutschen Rechtsschutzversicherungen kennen die freie Anwaltswahl. Bei den Schweizer Rechtsschutzversicherungen besteht in der Regel keine freie Anwaltswahl. Wenn keine freie Anwaltswahl besteht, dann können Sie der Rechtsschutzversicherung drei Anwältinnen oder Anwälte vorschlagen, von denen diese eine/einen akzeptieren muss.