Haftung von Privatpersonen

Geschädigt werden kann man beliebig durch Mitmenschen bzw. sogenannte Privatpersonen, seien diese Erwachsene oder Kinder. Daraus kann eine Haftung aus unerlaubter Handlung oder aus Billigkeit entstehen, sofern die Kinder für ihre Handlungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden können. In Frage kommt aber auch die Haftung des Familienhauptes (etwas altertümlich formuliert). Eine solche Haftung greift, wenn die Eltern oder die erziehungsverantwortliche Person dem Kind nicht die nötige Aufmerksamkeit schenkt und eine Drittperson als Folge davon geschädigt wird. 

schadenanwaelte führen unzählige Fälle im Bereich des Sports und der Freizeitbeschäftigungen. Gerade im Alpinsport und auf Skipisten, beim Schlitteln, Klettern; abseits von der Strasse, in der Luft, auf See oder im Wasser ereignen sich häufig gravierende Unfälle, für die möglicherweise jemand einzustehen hat. Bei schwerwiegenden Schädigungen, welche lebenslange Einschränkungen und Defizite mit finanziellen Folgen bewirken wird empfohlen, jede Haftungssituation zu prüfen. 

Häufig entsteht als Beispiel eine Haftung, wenn jemand einer anderen Person unentgeltlich eine Gefälligkeit erweist und sich dabei verletzt. Hier kommt die sogenannte Gefälligkeitshaftung zum Zuge. Oder es kann sich eine Haftung ergeben, wenn in einer Gruppe von Personen einzelne von einer Lawine erfasst werden. Oder es verletzt sich jemand, weil nicht auf Gefahren (Absturz, Untiefe, rutschiger Grund, Eisgefahr etc.) hingewiesen wird.

Privatpersonen und gerade Eltern wird geraten, private Haftpflichtversicherungen (häufig kombiniert mit Hausratsversicherungen) abzuschliessen, welche in solchen Fällen den Betroffenen Ersatz leisten. schadenanwaelte hat Ersatzleistungen in Millionenhöhe erwirkt, nachdem zum Beispiel ein 5-jähriges Kind, einen kurzen Moment unbeaufsichtigt, mit dem Kinderfahrrad eine Spaziergängerin zu Fall brachte. Es lohnt ich deshalb, gegen solche Risiken versichert zu sein. Immerhin sind etwa zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung gegen Privathaftpflicht versichert. 


Team Privatpersonen

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner