Ergänzungsleistungen

Personen, die aufgrund einer Krankheit eine IV-Rente beziehen, befinden sich häufig in der Situation, dass sie mit den Invalidenleistungen ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Insbesondere wenn keine oder nur geringe Pensionskassenleistungen ausgerichtet werden, ist in solchen Fällen vor dem Gang zum Sozialamt unbedingt abzuklären, ob Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) besteht. Auch das Ergänzungsleistungsrecht – zum Teil kommen neben den Ansprüchen aus dem Bundesgesetz solche aus kantonalen oder kommunalen Rechtserlassen hinzu – ist nicht sehr übersichtlich und die Behörden berufen sich bei der Leistungsreduktion oder – verweigerung häufig auf „Ausnahmen“. Dauerbrenner ist der sogenannte Einkommens- oder Vermögensverzicht. Wir haben Überblick über die gesetzlichen Grundlagen sowie die Gerichtspraxis und können Ihnen daher bei Schwierigkeiten im Ergänzungsleistungsrecht zur Seite stehen und mit den Behörden auf Augenhöhe kommunizieren.


Team Ergänzungsleistungen