
Deutliche Kritik am Vertrauensarzt
27. Oktober 2025
Mit deutlichen Worten kritisiert das Verwaltungsgericht des Kantons Zug in einem von uns geführten Fall die Auffassung des Vertrauensarztes Dr. R., der die Unfallkausalität der Schulterverletzung vehement in Abrede gestellt hat.
So hinterliessen seine Aussagen einen «fahlen Beigeschmack», weil er sich gleichzeitig zur juristischen Beurteilung des Falles hinreissen liess. Zudem benötige man gemäss den Richtern «keine tiefgehenden medizinischen Recherchen» um zu erkennen, dass Flüssigkeit je nach Gewichtung in einer MRI Aufnahme auch weiss dargestellt werden kann. Der Vertrauensarzt schenke der unterschiedlich gewichteten MRI Aufnahmen hingegen «schlicht keine Beachtung».
Die Beschwerde des Versicherten wurde somit gutgeheissen und die Leistungspflicht der Unfallversicherung für die Schulterverletzung bejaht.
Urteil S 2021 165 vom 18.7.2025