Das Regionalgericht Bern-Mittelland sprach den Chirurgen wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig und sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten aus. Der Gerichtspräsident fand deutliche Worte: Der Arzt habe die Risiken gekannt, diese jedoch gegenüber den Patientinnen verschwiegen. Dem Chirurgen sei das persönliche Interesse wichtiger gewesen, als das Wohlbefinden der Patienten. «Das ist das Gegenteil von dem, was man von einem fürsorglichen Arzt erwarte.», so der Gerichtspräsident.
RSI (Tessiner Fernsehen), Patti chiari, Marcel Weibel, Anwalt schadenanwaelte, Stephan Kinzl. Diagnosi errate, Quando il medico non c’indovina.
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