Baustelle BVG
1. Oktober 2024
Der Abstimmungssonntag ist vorbei und das Stimmvolk hat die BVG-Reform wie erwartet verworfen. Damit wollte man einerseits die Pensionskassen entlasten und andererseits den Versicherungsschutz besonders von Geringverdienenden und Personen in Teilzeitarbeitsverhältnissen verbessern. Allerdings war bis zum Schluss unklar und hochumstritten, ob diese Entlastung wirklich nötig ist und die Reform unter dem Strich tatsächlich die versprochenen Verbesserungen bewirkt.
Daneben hat die mediale Berichterstattung im Vorfeld der Abstimmung einige Schlaglichter auf weitere «bearbeitungsbedürftige» Themen in der Baustelle BVG geworfen. Die heutige berufliche Vorsorge ist geprägt von zahlreichen Vorsorgeeinrichtungen mit sehr unterschiedlichen Leistungs- und Kostenniveaus (Verzinsung, Umwandlungssatz, Kosten etc., bspw. Tagesanzeiger vom 7. September 2024, «Grosse Unterschiede, So finden Sie heraus, wie gut Ihre Pensionskasse ist»). Es gibt markante Rendite- und Verzinsungsdifferenzen, erhebliche Geldabflüsse aus dem Vorsorgesystem zu externen Akteurinnen und Interessenkonflikte zwischen den Involvierten (K-Tipp vom 27. August 2024, «Pensionskassen-Abstimmung vom 22. September», Tagesanzeiger vom 29. August 2024, «Sammelstiftungen – das Sorgenkind der Aufsicht»). Zu Recht hat unser früherer Konsulent Dr. iur. Max Sidler schon vor Jahren eine grundlegende Neuorganisation der beruflichen Vorsorge vorgeschlagen. Auch bspw. der K-Tipp hat aus Anlass der jüngsten Abstimmung sechs Vorschläge für eine faire Reform der zweiten Säule mit ähnlicher Stossrichtung formuliert. Es gäbe also – aktuelle BVG-Reform hin oder her – noch einige grundsätzlichere Fragen, die man in der beruflichen Vorsorge angehen könnte und sollte, wollte man die Situation der (zwangsweise) darin Versicherten verbessern…