
Gastbeitrag: Update vom Weissenstein Symposium (WESYM)
30. Juni 2026
Mit dem nachfolgenden Beitrag veröffentlichen wir erstmals einen Gastbeitrag in unserem Newsletter. Wir freuen uns, Ihnen damit eine andere Perspektive auf eines unserer rechtlichen Kerngebiete eröffnen zu können. Anlass bildet das Weissenstein Symposium, dessen zentrale Diskussionen und Impulse direkt auf die Politik und Rechtsentwicklung Einfluss nehmen. Was damit alles schon erreicht werden konnte, lesen Sie nachfolgend. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei Guido Bürle Andreoli für die spannende Tour d’Horizon!
Die Coop Rechtsschutz AG setzt sich für faire und zeitgemässe rechtliche Rahmenbedingungen ein und bringt unbefriedigende rechtliche Zustände in den fachlichen Diskurs. Zu diesem Zweck hat sie das Weissenstein Symposium lanciert. Darin vernetzt sie Themenführer/innen und ausgewiesene Fachpersonen aus unterschiedlichen Disziplinen. Auf der Grundlage von wissenschaftlich fundierten Gutachten und im konstruktiven Austausch werden realisierbare Lösungsansätze erarbeitet und diskutiert. Ziel ist es, Veränderungen anzustossen, die nicht nur einzelnen Kundinnen und Kunden, sondern Gesellschaft als Ganzes zugutekommen und den Zugang zum Recht verbessern.
WESYM 1 (Februar 2021)
Das mitten in der Corona Zeit ausgetragene erste WESYM mit dem Titel «Fakten oder Fiktion? Die Frage des fairen Zugangs zu Invalidenleistungen» hatte spürbare rechtliche Konsequenzen: Bei der Berechnung des IV-Grades wurde beim Invalideneinkommen ein pauschaler Abzug von 10% und bei einer Arbeitsunfähigkeit von 50% oder mehr ein Abzug von 20% durchgesetzt. Dieser Erfolg wurde von der Fachwelt und Medien wahrgenommen und als Wirkung des WESYM anerkannt – ein starkes Zeichen dafür, dass gut aufbereitetes Expertenwissen mit einem breit abgestützten Engagement mit Hilfe der WESYM-Plattform die Rechtspraxis verändern kann.
WESYM 2 (Juni 2024)
Unter dem Titel «Die Crux bei der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit» wurde auf Grundlage eines Rechtsgutachtens und eines sozialwissenschaftlichen Gutachtens nachgewiesen, dass sich zu viel Fiktion und zu wenig fundierte Abklärung im System verbreitet haben. Mit der parlamentarischen Initiative Kamerzin (Geschäftsnummer 23.448), mit welcher in Art. 7 ATSG an Stelle des ausgeglichenen Arbeitsmarkts die Bezugnahme auf den realen Arbeitsmarkt ins Gesetz geschrieben werden sollte, wurde ein wichtiger politischer Hebel für die vorgeschlagene Systemveränderung gesetzt.
WESYM 3 (Januar 2026)
Mit 130 Teilnehmenden aus den Bereichen der Versicherungsmedizin, Advokatur, Interessenverbände, Wissenschaft, Gerichte, Verwaltung, Versicherungen und Case Management, war es die grösste und einflussreichste Veranstaltung dieser Reihe. Im Zentrum stand ein konkreter Gesetzgebungsvorschlag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kamerzin. Die breite Resonanz zeigte: Das WESYM ist in der Fachwelt angekommen.
Good News
Die parlamentarische Initiative Kamerzin wurde am 19.6.2026 vom Nationalrat abgeschrieben. Der Inhalt der Vorlage wurde allerdings in der am 13.2.2026 eingereichten Motion «Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten» (Geschäftsnummer 26.3018) aufgegriffen. Diese Motion wurde am 22.4.2026 vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und am 17.6.2026 erfreulicherweise vom Nationalrat angenommen.
Bemerkenswert ist, dass sowohl im Motionstext als auch in der bundesrätlichen Begründung für die Annahme der Motion explizit auf das WESYM und die WESYM-Gutachten Bezug genommen wird. Der Bundesrat ist nun beauftragt, im ATSG die erforderlichen Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage von realistischen Erwerbsmöglichkeiten beurteilt werden kann.
Somit bestehen intakte Chancen, dass diese Motion im Rahmen der nächsten IV-Revisionen schrittweise umgesetzt wird. Wichtig ist, dass der politische Druck aufrechterhalten wird und das WESYM präsent bleibt.
Ausblick
Am Weissenstein Symposium vom 9. 1.2026 war das Bedürfnis und der Wille nach Optimierung der Verfahren und Vorgehensweisen bei der Abklärung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit bei allen Beteiligten spürbar. Die Gespräche machten klar: Nachhaltige und praxistaugliche Lösungen sind nur durch interdisziplinäre und strukturierte Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren erreichbar.
Aus diesem Grund ist im Spätherbst ein koordinativer Roundtable mit den systemrelevanten Stakeholdern geplant, bei welchem auch ein praxistaugliches Vierphasen-Modell zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit diskutiert und weiterentwickelt werden soll.
Den Zugang zu sämtlichen Informationen, Gutachten und weiteren Updates erhalten Sie über die Webseite www.wesym.ch und/oder indem Sie uns auf LinkedIn folgen.