Was heisst: Eine Entschädigung „per Saldo aller Ansprüche“?
Eine sogenannte „per Saldo“-Erklärung bedeutet, dass die versicherte Person mit der Unterzeichnung auf sämtliche weiteren Ansprüche verzichtet. Insbesondere bei Haftpflichtfällen gibt es diverse Schadenspositionen, welche zusätzlich zu den Sozialversicherungsleistungen geltend gemacht werden können. Dazu zählt neben dem Erwerbsschaden beispielsweise der Haushaltsschaden, die Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens, Heilungs- und weitere Kosten oder auch die Genugtuung.
Mit der Unterzeichnung einer „per Saldo“-Erklärung können auch bei zukünftiger Verschlechterung oder Änderungen sonstiger Umstände wie Arbeitsplatzverlust, Einstellung von Renten der Invaliden- oder der Unfallversicherung etc. in der Regel keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Die Unterzeichnung einer solchen Entschädigungsvereinbarung sollte insbesondere bei länger dauernder Arbeitsunfähigkeit oder bei einer bleibenden Gesundheitsschädigung nicht ohne Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt erfolgen.