Wann besteht Anspruch auf eine Rente der Pensionskasse?

Wenn Sie eine Rente der Invalidenversicherung (IV, 1. Säule) erhalten und bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei einer Pensionskasse versichert waren, besteht in der Regel auch Anspruch auf eine Rente der Pensionskasse (2. Säule). 

Infos zu den Voraussetzungen und Höhe der PK-Rente finden Sie im Vorsorgereglement. Dieses können Sie bei der Pensionskasse einfordern. Der Vorsorgeausweis enthält zudem eine Übersicht der Leistungen aus der beruflichen Vorsorge.

Besteht ein Streit darüber, welche Pensionskasse für die Ausrichtung der Invalidenrente zuständig ist, empfiehlt es sich eine Fachperson beizuziehen, welche den Leistungsanspruch prüfen kann.