Tages-Anzeiger vom 23. Dezember 2010, „IV verweigerte einem verunfallten Bauarbeiter die Integrationshilfe“
Bundesgericht setzt die Hürde für die Integrationsmassnahmen zu hoch an.
Kritische Auseinandersetzung mit Bundesgerichtsentscheid 137 V 1. Die mit der V. Revision angekündigten Integrationsmassnahmen werden mit dem Urteil für weniger gut Verdienende zur Makulatur erklärt; die Voraussetzungen für das Zusprechen von Integrationsmassnahmen sind für diese Menschen kaum mehr je erfüllbar. Dies ist umso ärgerlicher, als dass im Abstimmungskampf genau diese Intergrationsmassnahmen als eine der grossen Errungenschaften der 5. IV-Revision angepriesen wurden.