Tages-Anzeiger vom 16. September 2010: „Umstrittener Richter Im Schleudertrauma-Fall“
Bundesrichter Prof. Dr. Meyer hat vor Erlass des umstrittenen Schleudertraumaurteils BGE 136 V 279 einen Artikel in der Fachpresse veröffentlicht, wo er im Sozialversicherungsrecht eine erhebliche Leistungskürzung bei Schleudertrauma propagiert.
RA David Husmann, der die Schleudertraumapatientin vor Bundesgericht vertrat, hatte ein Ausstandsbegehren gegen Bundesgerichtspräsident Meyer gestellt, weil dieser vor dem Erlass des umstrittenen Schleudertraumaurteils in einem Fachartikel eine verschärfte Praxis befürwortete. Die Frage, ob Bundesrichter Meyer nicht doch befangen war, ist in Strassburg anhängig.