Tages-Anzeiger vom 16. September 2010: „Anwalt will Schleudertrauma-Urteil nach Strassburg weiterziehen“
Kritik an der Verjährungspraxis des Bundesgerichts, wonach bei Asbestkrebs die Verjährung eintreten soll, bevor die Krankheit entsteht.
Das Bundesgericht hatte mit BGE 136 V 279 in einer erheblichen Verschärfung der Praxis entschieden, das Beschwerdebild nach durchlittenem Schleudertrauma nach gleichen Kriterien abzuurteilen wie dasjenige einer somatoformen Schmerzstörung und vermutet damit im Grundsatz die Überwindbarkeit der Arbeitsunfähigkeit. RA Husmann vertrat die Versicherte und hat den Fall wegen Diskriminierung der Schleudertraumapatienten nach Strassburg gezogen; Strassburger Urteil ausstehend.