Schmerzensgeld nach Körperverletzung, Praxishandbuch zur Bestimmung der Genugtuung, DIKE, Martin Hablützel
Nichts im Schweizer Recht ist so wenig reguliert wie die Genugtuung. Die Richterin ist frei, Schmerzensgeld zu- oder abzusprechen und auch bezüglich der Höhe sind ihr kaum Grenzen gesetzt. Verkannt wird dabei, dass sich in der Bestimmung der Genugtuung die gesamte Komplexität des Haftpflichtrechts widerspiegelt. Das führt zu einer Vielfalt unterschiedlicher und falscher Entscheide. Das Bundesgericht korrigiert dies bei entsprechenden Rügen zuweilen; es lässt indessen verschiedene Methoden zur Bestimmung der Genugtuung zu und auferlegt sich bezüglich Höhe grosse Zurückhaltung, weshalb eine höchstrichterliche Orientierungshilfe weitgehend fehlt. Faktisch gilt das Case Law, was dem Schweizer Recht sonst fremd ist. Der Praktiker muss aus einer Menge von Urteilen der ersten und zweiten Instanzen jene finden, die am besten zu seinem Fall passen. LANDOLT verweist in seiner Online-Datenbank auf legalis auf mehr als 4’000 Zivil-, Straf- oder Opferhilfeurteile, aber nur ein Bruchteil davon ist verlinkt oder auffindbar. Die Gefahr Ungleiches und damit Äpfel mit Birnen zu vergleichen, ist gross und es hängt weitgehend vom Zufall und den Interessen der Parteien ab, welche Urteile herangezogen werden. Der Autor führt den status quo und dabei insbesondere die relevanten Kriterien zur Bestimmung und Erhöhung der Genugtuung auf; er spricht sich indessen für ein Tarifsystem aus, welches den Rechtsanwendern und Medizinern aus der obligatorischen Unfallversicherung bekannt ist. Dort werden für körperliche und psychische Leiden tabellarisch Werte aufgeführt, um die Integritätsentschädigung festzulegen. Dieses System soll zur Bemessung der Genugtuung nach Körperverletzungen herangezogen werden. Dabei soll die doppelte Integritätsenschädigung als Grundlage dienen und das Alter, ein allfälliges Selbstverschulden oder weitere Umstände nach haftpflichtrechtlichen Grundsätzen berücksichtigt werden. Vorübergehendes Leid soll mit Tagessätzen abgegolten werden. Abstellend auf medizinische Fakten und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls soll damit den gesellschaftlichen Entwicklungen und dem generell zu tiefen Schmerzensgeldniveau Rechnung getragen werden. Der Autor gibt eine Anleitung, wie die Genugtuung zu bestimmen ist und Tipps, was zu beachten ist. Eine Checkliste und ein Fundus an verlinkten Urteilen bietet Gewähr, dass im Einzelfall eine angemessene Lösung gefunden wird.