Mehr Gerechtigkeit für Asbestopfer 

Angehörige von Asbestopfern, welche zwischen 1996 und 2006 erkrankten, erhalten nun auch Schmerzensgeld vom Entschädigungsfonds für Asbestopfer:

Keystone/SDA 2.9.2022 / dt.

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Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie es zu dieser Ausweitung in der Anspruchsberechtigung kam.

David Husmann, Mitgründer von schadenanwaelte, hat im Jahre 2014 ein wegweisendes Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR)erstritten. Danach können Ansprüche wegen einer Asbesterkrankung, deren Ursache häufig mehrere Jahrzehnte zurücklagen, nicht mehr verjähren, bevor die Krankheit diagnostiziert wurde. Die Schweiz hat deshalb die Verjährungsfristen auf 20 Jahre verlängert. Zudem haben der Asbestopferverband, die Industrie und die Sozialpartner unter Mitwirkung von schadenanwaelte einen Entschädigungsfonds (EFA; https://www.stiftung-efa.ch) gegründet. Asbestopfer, welche nach 2006 erkrankten, erhalten von diesem seit 2017 Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Alle früheren Opfer gingen beim Fonds leer aus. Sie haben aber auch gemäss der neuen Verjährungsfrist von 20 Jahren (Art. 60 Abs. 1bis OR oder Art. 128a OR) keine Ansprüche gegenüber den damals asbestverarbeitenden Betrieben, weil diese neue Frist auf die alten Fälle nicht angewendet wird. Im Übrigen verstösst diese Frist von 20 Jahren wegen der langen Latenzzeit (zwischen Asbestexposition und Ausbruch der Krankheit) von häufig über 30 Jahren weiterhin gegen die Menschenrechte. Die Bundesrichter:innen in Lausanne verweigern aber beharrlich, die Rechtsprechung des Gerichtshofes für Menschenrechte umzusetzen (vgl. Urteile vom 6. November 2019 in den Verfahren 4A_299/2013 und 4A_554/2013). Deshalb hat schadenanwaelte mit weiteren Klägern erneut den Gerichtshof in Strassburg angerufen. Unter diesem Druck hat das Justizdepartement den Stiftungsrat des EFA aufgefordert, auch die Angehörigen von Personen zu entschädigen, die zwischen 1996 und 2006 erkrankt sind. Das ist ein weiterer Schritt, der Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen der Opfer herstellt und ihnen eine Genugtuung verschafft. Darauf sind die schadenanwaelt:innen stolz.

Dennoch bleibt noch viel zu tun, bis allen Opfern Gerechtigkeit widerfährt und alle fair entschädigt werden. Gerade jene Kläger, die vor mehr als 10 Jahren Pilotprozesse angestrengt haben, sind in den Mühlen der Justiz gefangen und sie werden noch weitere Jahre oder gar Jahrzehnte für ihre Rechte kämpfen müssen.