Kann ich vom Unfallverursacher ein Pflegegeld für die Betreuung meines Kindesbeanspruchen?
Die haftende Person muss grundsätzlich für die finanziellen Folgen eines Unfalles aufkommen. Dazu gehören auch die Betreuung und Pflege eines Kindes. In der Regel ist daher die unfallbedingt zusätzliche Betreuung und Pflege angemessen zu entschädigen. Die exakte Höhe dieser Entschädigung hängt vom Einzelfall ab.