Habe ich die Möglichkeit, eine Blanko Vollmacht jederzeit zu widerrufen oder zu ändern?

Viele Versicherungen senden ihren Versicherungsnehmer/innen/den Geschädigten relativ kurzfristig nach Eintritt des Schadenfalles sog. «Blanko-Vollmachten». Wer eine solche Blanko-Vollmacht unterzeichnet, willigt ein, dass die Versicherungen Einsicht in alle möglichen Unterlagen (Ärzte, Steuerverwaltung etc.) nehmen. Im Grundsatz ist dagegen nichts einzuwenden. Im Einzelfall sollte aber genau geprüft werden, in was man genau einwilligt. Selbstverständlich können solche Vollmachten jederzeit widerrufen oder geändert werden. Noch besser ist es allerdings, wenn man sich vor der entsprechenden Unterzeichnung erkundigt, ob man solche Blanko-Vollmachten im Einzelfall erteilen soll oder nicht. Gerne helfen wir Ihnen, wenn Sie vor einer entsprechenden Entscheidung stehen.