Bund vom 3. Juni 2011, „Das Geschäft mit den fliegenden IV-Gutachtern“
Kritik an der einseitigen Gutachterauswahl der IV
Die IV Begutachtungspraxis – Auswahl immer der gleichen und damit wirtschaftlich eingebundenen Gutachterstellen – stösst zunehmend auf öffentliche Kritik.schadenanwälte.ch finden in einem Aktensatz zufällig ein Mail einer Versicherung, worin eine (mittlerweile nicht mehr existierende) Gutachterstelle für Versicherer als besonders empfehlenswert beschrieben wird, weil dort zwei Ärzte tätig seien, die (Zitat):“ Garanten für eine objektive Begutachtung sind, und zwar auf eine Weise, die nicht den Geschmack eines jeden Geschädigtenanwalts finden wird.“