Unser IV-System ist das reinste Glücksspiel
10. November 2025
Je nachdem, zu welcher Gutachterstelle man als versicherte Person hin muss, stehen die Chancen besser oder schlechter. Wie der Beobachter in der neuesten Ausgabe 23/2025 aufzeigt, ist auch die Organisationsform der Gutachterstelle entscheidend. Öffentlich-rechtlich organisierte Gutachterstellen – bspw. solche die universitär angebunden sind – beurteilen ausgewogener, als gewinnorientierte Aktiengesellschaften oder GmbHs.
Dabei bestehen zusätzlich wirtschaftliche Anreize, streng zu begutachten. Es ist für Gutachterstellen «bequemer», eine Person arbeitsfähig zu schreiben. So ist es einfacher, jemanden arbeitsfähig zu schreiben als umgekehrt, wie Prof. Ueli Kieser im Beobachter anmerkt. Rainer Deecke dazu: «Zeitaufwendige Rückfragen, die ohne zusätzliche Vergütung beantwortet werden müssten, brauchen strenge Gutachter in der Regel nicht zu befürchten».
Leider sieht das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV einmal mehr keinen Handlungsbedarf:
«Jedes Gutachtenbeurteilt einen individuellen Fall. Die medizinische Folgenabschätzung weist eine hohe Variabilität auf und trägt Ermessenszüge.»
Das mag zwar sein, erklärt aber die massiven Unterschiede in der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit – Faktor 10 – keineswegs!