ZPO-Revision: Bleibt sie auf halber Strecke stehen?, Lawstyle vom Juni 2019, Martin Hablützel

Der Bundesrat hat geprüft, wie es mit dem kollektiven Rechtsschutz in der Schweiz steht, und er gelangt zum Schluss, dass dieser verbesserungsfdhig sei. Werde eine Viel­ zahl von Personen gleich oder auf ähnliche Weise geschä­ digt, so fehle es an den Instrumenten, diese Ansprüche ge­ meinsam durchzusetzen. Nationalrätin Birrer-Heimo (LU/ SP), Präsidentin der Schweizer Stiftung für Konsumenten­ schutz, verlangt deshalb vom Bundesrat in ihrer Motion im September 20132 die Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung zur Förderung des kollektiven Recht­ schutzes. Nationalrat Vogler (OW/CVP) und Ständerat Engler (GR/CVP) möchten mit ihren Vorstössen —vier Jah­ re nach Inkrafttreten der Eidgenössischen Zivilprozessord­ nung (ZPO) – deren Praxistauglichkeit vom Bundesrat ge­ nerell überprüft wissen.


Eine Prüfung bei den betroffenen Fachkreisen, so der Bun­ desrat, zeige, dass sich die ZPO nach Ansicht der Gerichte, Anwältinnen und Anwälte und der breiten Öffentlichkeit bewährt habe. Er legte im Frühjahr 2018 den Vorentwurfzur Änderung der Zivilprozessordnung zur Vernehmlassung auf. In erster Linie soll den Bürgerinnen und Bürgern der Zu­ gang zum Gericht und damit die Rechtsdurchsetzung im Privatrechterleichtertwerden5.InsbesonderesollendieKos­ tenschranken und das Prozesskostenrisiko gesenkt, der kol­lektive Rechtsschutz gestärkt und die Verfahrenskoordina­ tion vereinfacht werden.