Zivilprozesse

Können sich der Geschädigte und die Versicherung, welche für den Schaden aufzukommen hat, über die Höhe des Schadenersatzes nicht einigen, so bleibt nur ‚der Gang ans Gericht‘. Gemeint ist die Einleitung eines Zivilprozesses mittels einer Klage. Das Führen und Durchstehen eines Zivilprozesses ist sehr anspruchsvoll und will deshalb gut überlegt sein. Auch gilt es die zahlreichen formellen und materiellen Hürden und ‚Prozessfallen‘ genau zu kennen und vor allem auch das Kostenrisiko nicht zu unterschätzen.

Die Einleitung eines Zivilprozesses ist für uns das letzte Mittel. Wenn wir uns in Absprache mit unserer Mandantschaft aber dazu entschieden haben, dann ‚ziehen wir solche Verfahren konsequent durch‘. Wir verfügen über grosse Erfahrung in der Führung von Zivilprozessen und über ein eigentliches ‚Klageteam‘. Namentlich haben wir in den letzten Jahren auch verschiedene ‚Spezialverfahren‘, wie Teilklagen, vorsorgliche Beweisabnahmen oder mündliche Verfahren ‚entwickelt‘, welche das Kostenrisiko senken und den Prozess beschleunigen.


Team Zivilprozesse

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

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