Urteil Versicherungsgericht des Kantons Aargau vom 16. September 2019: Die fast „never ending story“

Über lange Zeit haben wir einen Versicherten vertreten, dessen Rente von der IV-Stelle Aarau im Jahr 2012 nach über zehn Jahren Bezugsdauer gestützt auf die Schlussbestimmungen zur IV-Revision 6a aufgehoben wurde. 2019, nochmals sieben Jahre später, hat das Versicherungsgericht des Kantons Aargau nun mit Urteil vom 16. September 2019 den weiteren Anspruch auf die IV-Rente definitiv bestätigt.

Die IV-Stelle hatte in diesem Verfahren die gesundheitliche Situation und Entwicklung lange gar nicht und später ungenügend abgeklärt. Das kantonale Gericht gab schadenanwaelte in diesem Fall daher schon 2013 zum ersten Mal Recht.

Die IV-Stelle aber setzte das Urteil nicht korrekt um und versuchte in der Folge erneut mehrfach die Rente aufzuheben, teilweise noch mit jeweils neuer Begründung. Zeitweise war dann auch das kantonale Gericht plötzlich der Meinung, die Rente sei nicht gerechtfertigt. So brachte dieses Verfahren schliesslich drei kantonale Urteile, einen Entscheid des Bundesgerichts sowie zwei mehrdisziplinäre medizinische Gutachten hervor. Mit dem vierten, mittlerweile rechtskräftigen kantonalen Urteil in dieser Sache wurde nun aber auch die von der IV-Stelle zuletzt herangezogene Begründung für die Rentenaufhebung verworfen.