und täglich grüsst das Murmeltier …

4. Juli 2019

Es ist für eine versicherte Person, welche von der IV eine positive Rentenverfügung erhalten hat, nicht ohne Weiteres verständlich, wenn die Pensionskasse den Rentenanspruch auf dem Gerichtsweg in Frage stellt. Noch schwieriger wird es, wenn dann dieselbe IV-Stelle im Gerichtsverfahren verlauten lässt, die Beschwerde der Pensionskasse sei begründet und die IV-Rentenverfügung sei aufzuheben. Soweit so gut (oder nicht).

Nun passiert aber im gleichen Versicherungsfall – nachdem ein zwischenzeitliches Gutachten eine klare stark invalidisierende Diagnose bestätigt – genau noch einmal das selbe: Die IV spricht die ganze Rente, die Pensionskasse ficht dies bei Gericht an und wiederum beantragt der IV-Rechtsdienst die Gutheissung der Beschwerde. Nicht nur der Laie kommt darüber ins Grübeln , ob bei der IV-Stelle die rechte Hand weiss, was die linke tut. Zum Glück setzte das Gericht dann mit rentenbestätigendem Urteil diesem unrühmlichen, über vier Jahre dauernden Intermezzo ein Ende.

Urteil Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich vom 24.10.2018