Umwelt- und Klimaschäden

Mit dem Klimawandel werden Schädigungen einhergehen, welche heute noch kaum abschätzbar sind. Die Schweizerische Gesetzgebung ist schlecht auf solche Ereignisse vorbereitet. Solange kein Schaden ausgewiesen ist, ist die Erhebung von Ansprüchen nicht möglich. Zwar kann ein Schadenverursacher verpflichtet werden, schädigende Handlungen zu unterlassen oder es kann mit einer Klage festgestellt werden, dass sich jemand widerrechtlich verhält. Es genügt dabei aber nicht, von solchen Umweltschädigungen nur potentiell betroffen zu sein. Auch werden die betroffenen Menschen kaum je den Zusammenhang zwischen dem schädlichen Verhalten eines Unternehmens und ihrer Gesundheitsschädigung beweisen können.

Die Schweiz hinkt hier weit hinterher und die Gerichte sind nicht bereit, den Staat oder die Unternehmen zu verpflichten, die Umweltziele einzuhalten. Umso erfreulicher ist der Umstand, dass der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg den Klimaseniorinnen aus der Schweiz Gehör verschafft. Sie haben geltend gemacht, dass die Klimaerwärmung Menschen, insbesondere ältere krank mache. Wegen der häufigeren und intensiveren Hitzewellen steigen die Risiken, frühzeitig krank zu werden oder zu sterben. Zudem wollen sie handeln, um die Nachkommen vor noch viel schlimmeren Auswirkungen zu schützen.

Erstmals behandelt Strassburg die Frage, ob die Klimapolitik eines Staates Menschenrechte verletzt. Würde die Schweiz verurteilt, hätte dies wohl weitreichende Folgen für Europa. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat bereits im April 2021 den Staat in die Verantwortung gezogen und festgestellt, dass das deutsche Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 nicht mit den Grundrechten und den Pariser Zielen vereinbar sei. Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031, weshalb der Gesetzgeber nachbessern müsse.

Wie sieht es aus, wenn Konzerne Mensch oder Umwelt schädigen. Die Konzernhaftungsinitiative ist am Ständemehr gescheitert und so kann ein Konzern in der Schweiz nicht belangt werden, wenn eine ausländische Tochtergesellschaft oder von ihr beauftragte Gesellschaften Menschenrechte verletzen oder die Umwelt schädigen. Eine Haftung besteht aber, wenn z.B. chemische Produkte in der Landwirtschaft verwendet werden, die Gesundheitsschädigungen bei den Landarbeitern hervorrufen.

schadenanwaelte klagen im Namen indischer Landarbeiter vor den Basler Gerichten gegen den Agrarchemieriesen Syngenta. Sie machen den Konzern für den Tod der Ehemänner nach dem Versprühen des Insektengiftes «Polo» auf den Feldern verantwortlich. Es handelt sich um einen Pilotprozess, bei dem die Ansprüche aus dem Produktehaftpflichtgesetz abgeleitet werden.

Team Umwelt- und Klimaschäden

Martin Hablützel

Martin Hablützel

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Rainer Deecke

Rainer Deecke

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

Silvio Riesen

Silvio Riesen

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner