Tierhalterhaftung

Auch Tiere können Personenschäden verursachen. Zu denken ist an Haustiere, z. B. Hunde, die beissen. “Berühmt” geworden ist der tragische Fall des Kindergärtners Süleyman, der im Jahre 2005 von zwei Kampfhunden getötet wurde. Aber auch Nutztiere können grosse Schäden verursachen. So tötete im Jahre 2010 ein Muni im Kanton Aargau eine Bäuerin. Besonders häufig sind Unfälle mit Pferden.

Das Obligationenrecht sieht für diese Fälle eine Kausalhaftung vor. Dies bedeutet, dass der Tierhalter auch ohne Verschulden für die Folgen eines durch ein Tier verursachten Unfalls haftbar gemacht werden kann. Weil die entsprechenden Verjährungsfristen (in der Regel ein Jahr ab Kenntnis des Schadens) sehr kurz sind, gilt es möglichst rasch kompetente juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir verfügen über grosse Erfahrung in der Vertretung von Opfern von Tierunfällen und beraten Sie gern.


Team Tierhalter

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner