Tages-Anzeiger vom 4. Oktober 2013: „Asbestopfer hoffen auf Strassburg“

Die Klage gilt als chancenlos. Kläger sind die Witwe und der Sohn eines Mannes, der 2006 im Alter von 53 Jahren einem asbestverursachten Brustfellkrebs erlegen ist. Sie verlangen von der Eternit Schweiz AG, dem ehemaligen Eigentümer Stephan Schmidheiny und dessen Bruder Thomas sowie von den SBB Genugtuung in der Höhe von mehreren 100 000 Franken. Doch Asbestopfer haben in der Schweiz rechtlich keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung. Ihre Forderungen gelten laut Rechtsprechung des Bundesgerichts als verjährt. Das Glarner Obergericht wird in seiner heutigen Beurteilung fast sicher zum selben Schluss kommen und die Klage abweisen – so, wie es das vorinstanzliche Kantonsgericht getan hat. Trotzdem ist der Kampf nicht aussichtslos: Bald dürfte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in der Sache entscheiden.