Tages-Anzeiger vom 14. September 2010; „Das ist ein schwerer Bruch mit dem Solidaritätsgedanken“

Die vom Bundesgericht massiv verschärfte Schleudertraumapraxis wird einen Teil der Betroffenen über kurz oder lang der Sozialhilfe überantworten.

Kritische Bemerkungen zum Schleudertraumaurteil BGE 136 V 279, das die Praxis im Sozialversicherungsverfahren massiv verschärfte und damit einen Teil der Betroffenen über kurz oder lang zu Sozialhilfebezügern macht.