Strom-, Gas- und Strahlungsschäden

Elektrische Anlagen, Gasleitungen, elektromagnetische oder gar radioaktive Strahlung bergen ein hohes Gefahrenpotential. Die Haftung findet deshalb eine Regelung in Spezialgesetzen, wie etwa im Elektrizitätsgesetz, im Rohrleitungsgesetz, im Strahlenschutzgesetz oder in den entsprechenden Verordnungen dazu.

Weil Strom- oder Gasunfälle meist auf unsachgemässe Handlungen oder die Missachtung von Vorschriften zurückzuführen sind, versuchen sich die Betreiber solcher Anlagen oder deren Betriebshaftpflichtversicherungen häufig aus der Verantwortung zu ziehen. Bei den erwähnten Haftungstatbeständen handelt es sich indessen um sog. Kausalhaftungen, welche kein Verschulden voraussetzen, weshalb eine Haftungsbefreiung nur selten gelingt. Da Unfälle in diesen Bereichen in der Regel schwerwiegende Körperverletzungen und bleibende Schädigungen beim Verletzten hervorrufen, werden häufig umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Diese bergen für die Geschädigten in der Regel ein hohes Risiko. Zum einen besteht die Gefahr hoher Anwaltskosten und zum andern die Tendenz der Strafbehörden, das Verfahren wegen Beweismängeln oder wegen der Zersplitterung der Verantwortlichkeit der häufig zahlreichen Angeschuldigten, einzustellen oder die Angeklagten freizusprechen. Dies erschwert dann die zivilrechtliche Auseinandersetzung.

Die Führung solcher Fälle erfordert deshalb eine grosse Erfahrung als Geschädigtenvertreter im Strafverfahren und als Haftpflichtrechtler im Zivilverfahren. Zudem ist ein technisches Fachwissen erforderlich, weshalb wir auch hier häufig den Rat von Experten beiziehen. Es ist uns in diesen Bereichen mehrfach gelungen, die Betreiber der entsprechenden Anlagen bzw. deren Versicherungen zu veranlassen, Schadenersatz zu bezahlen.

Gesundheitliche Schäden als Folge elektromagnetischer Strahlung etwa durch Mobilfunkantennen oder Hochspannungsleitungen werden von einem beachtlichen Teil der Bevölkerung beklagt. Dennoch steckt hier das Haftungsrecht noch in den Kinderschuhen. Solange die Gesundheitsschädigungen nicht durch unabhängige Forschungsresultate und Gutachter überzeugend auf eine übermässige Strahlung durch eine bestimmte Strahlenquelle zurückgeführt werden können, wird es hier nach schweizerischem Haftpflichtrecht schwierig sein, erfolgreich Pilotprozesse führen zu können. Aufgrund unserer grossen Erfahrung und Erfolge im Bereiche des Asbests sind wir vertraut, juristisches Neuland zu betreten. Wir scheuen uns auch nicht davor, als David gegen die Swisscom, Sunrise oder weitere Grossfirmen anzutreten. Auch in diesem Bereich steht uns bereits ein Netzwerk mit Experten, Rechtsprofessoren und Vereinigungen, insbesondere auch im Ausland zur Verfügung.


Team Elektrizität, Gas oder Strahlung

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner