Sport- und Freizeitunfälle

Über 100 Personen sterben in der Schweiz jedes Jahr bei der Ausübung von Sport. Jeder Zwanzigste hat eine Sportverletzung. Solche Verletzungen führen leider nicht selten zu vorübergehender oder gar dauerhafter Arbeitsunfähigkeit. Es gibt unzählige Beispiele, wonach die obligatorische Unfallversicherung Gesundheitsschädigungen nicht oder nur während kurzer Zeit als Folge des Unfalles anerkennt. Solche Streitigkeiten gehören zu unserem Alltagsgeschäft.

Nicht selten sind bei Sport- oder Freizeitunfällen mehrere Personen beteiligt. Es stellt sich dann auch hier die Frage, wer haftet. Ist ein Motorfahrzeug involviert, so ist wegen der Betriebsgefahr desselben eine Haftung auch des unschuldigen Lenkers oder Halters in der Regel gegeben. Auf der Ski- oder Schlittelpiste, in Badeanstalten, im Einkaufszentrum, bei Sport- oder Freizeitanlässen, bei Unfällen am Berg, in der Luft oder im Wasser sind die Fragen der Schuld und Haftung meist komplex und nicht selten fehlen Polizeirapporte, Unfallbilder oder Zeugen.

Wir besitzen eine grosse Erfahrung bei Streitigkeiten nach Sportunfällen oder solchen in der Freizeit. Zum einen kennen wir unzählige Verhaltensvorschriften und wir haben Kontakte zu Experten etwa im Bereiche des Bergsports, der Produktesicherheit oder der Sicherheit von Anlagen und Bauwerken. Zum anderen haben wir als grösste Kanzlei der Schweiz im Bereiche des Personenschadens unzählige Fälle und gerichtliche Streitigkeiten in diesen Bereichen. Deshalb haben wir ein Gespür dafür entwickelt, bei welchen Fällen die Versicherungen zahlen werden.


Team Sport- und Freizeitunfälle

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

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