Sind mein Pensionsguthaben oder meine Altersrente bei längerer Krankheit gefährdet?
Solange Sie bei einem Arbeitgeber angestellt sind, verbleibt ihr Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse. Besteht Anspruch auf Prämienbefreiung wächst das Guthaben weiter an.
Wird das Arbeitsverhältnis (gesundheitsbedingt) aufgelöst, endet das Vorsorgeverhältnis und es besteht Anspruch auf eine Austritts- /Freizügigkeitsleistung der Pensionskasse. Das Pensionskassenguthaben wird in diesem Fall auf ein Sperrkonto überwiesen und kann im Alter (5 Jahre vor bis 5 Jahre nach Erreichen des Pensionsalters) als einmalige Kapitalzahlung bezogen werden. Da keine Beiträge mehr einbezahlt werden, wächst ihr Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto bis zur Pensionierung nicht weiter an.
Eine Altersrente der Pensionskasse erhalten Sie dann, wenn Sie bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters entweder immer noch arbeitstätig sind (was bei längerer Krankheit oft nicht der Fall ist) oder eine Invalidenrente der Pensionskasse beziehen.