Schweizerischer Beobachter 12/2009: „Das Vermächtnis des Hans Moor“
Hans Moor, ein mittlerweile verstorbener BBC/ABB und Alstom Arbeiter hatte vor seinem Tod gewünscht, dass die Haftung wegen Asbesterkrankung vor die Zivilgerichte getragen wird.
Erster Zivilprozess aus Arbeitgeberhaftung gegen die asbestverarbeitende Industrie. Die Erben eines verstorbenen Asbestopfers, vertreten durch RA David Husmann, reichen Zivilklage ein. Der Arbeitgeber will keinen Schadenersatz entrichten und macht dabei den Ablauf der 10 jährigen Verjährungsfrist geltend. Paradox daran: der Asbestkrebs tritt erst nach 15 Jahren nach der Exposition auf; es soll demnach etwas verjähren, bevor es entsteht. Der Fall wurde ans Bundesgericht gezogen, das ebenfalls auf Verjährung erkannte (BGE 137 III 16). Der Fall ist in Strassburg anhängig.