Schweiz am Sonntag, 11.8.13: „Erste Schweizer Klage gegen DePuy“
Diese Woche wurde in der Schweiz die erste Klage gegen die Hüftgelenkherstellerin DePuy Synthes eingereicht. Eine Patientin, die bis heute unter Schmerzen leidet, verlangt Schadenersatz. Thr Anwalt droht der Firma weitere Klagen.
Für Eva Zaugg ist nichts mehr wie früher. Die 59-jährige Frau, die in einem Vorort von Bern wohnt, verspürt Schmerzen in der Hüftgegend, seit ihr vor drei Jahren eine schadhafte Hüftprothese des ‹Iyps ASR der US-Firma DePuy entfernt und durch ein neues Hüftgelenk ersetzt werden musste. Bis heute kann sie nicht lange stehen oder knien, womit sie im Haushalt nur teilweise arbeitsfähig ist. Auch einst geliebte Sportarten wie Wandern, Skifahren oder Joggen kann sie zeitlebens nie mehr ausüben.
Die Frau zieht nun als erstes Schweizer ASR-Opfer die Herstellerfirma vor Gericht. Sie verlangt Schadenersatz und eine Genugtuungszahlung von mindestens 141’624 Franken. Am Montag habe er die Klage am Regionalgericht Bern-Mittelland gestützt auf die Produktehaftpflicht eingereicht, bestätigt ihr Anwalt Stephan Kinzl. In der Schweiz ist das meines Wissens die erste Klage in dieser Sache.