Schadenanwalt Leo Sigg im Sonntagsblick zur Weigerung von IV-Ärzten, Tonbandaufnahmen zuzulassen

24. Januar 2021

Der Sonntagsblick vom 24. Januar 2021 berichtet über mangelnde Transparenz bei der Begutachtung durch IV-Ärzte:

Immer wieder beklagen sich Versicherte da­rüber, dass die Begutachtung durch den IV-Arzt nicht korrekt abgelaufen sei – und dass dessen Urteil schon im Voraus festgestanden habe. «Viele meiner Mandanten be­anstanden, dass im Gutachten ­etwas anderes steht, als sie in der Untersuchung gesagt haben», sagt Rechtsanwalt Leo Sigg(45).

Dies zu beweisen, ist für Betroffene jedoch schwierig bis unmöglich. Die Notizen des IV-Arztes sind meist das Einzige, was von ­einer Begutachtung übrig bleibt.

Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, gäbe es eine einfache Möglichkeit: Tonaufnahmen. Sigg: «Damit könnten die Ver­sicherten vor Missbräuchen im Gutachterwesen geschützt werden.»