Schadenanwalt Leo Sigg im Sonntagsblick zur Weigerung von IV-Ärzten, Tonbandaufnahmen zuzulassen
24. Januar 2021
Der Sonntagsblick vom 24. Januar 2021 berichtet über mangelnde Transparenz bei der Begutachtung durch IV-Ärzte:
Immer wieder beklagen sich Versicherte darüber, dass die Begutachtung durch den IV-Arzt nicht korrekt abgelaufen sei – und dass dessen Urteil schon im Voraus festgestanden habe. «Viele meiner Mandanten beanstanden, dass im Gutachten etwas anderes steht, als sie in der Untersuchung gesagt haben», sagt Rechtsanwalt Leo Sigg(45).
Dies zu beweisen, ist für Betroffene jedoch schwierig bis unmöglich. Die Notizen des IV-Arztes sind meist das Einzige, was von einer Begutachtung übrig bleibt.
Um dieses Ungleichgewicht zu beheben, gäbe es eine einfache Möglichkeit: Tonaufnahmen. Sigg: «Damit könnten die Versicherten vor Missbräuchen im Gutachterwesen geschützt werden.»