Schadenanwaelte Weiterbildung SAV im Stade de Suisse

11. September 2018

Seit Jahren organisiert der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) die sog. ‚Weiterbildungstage im Stade de Suisse‘ in Bern. Fachanwältinnen und Fachanwälte referieren dabei für Allgemeinpraktikerinnen und -praktiker aus ihrem jeweiligen Fachgebiet. Auch im Jahre 2018 (31. August bis 1. September) wurde das Haftpflicht- und Versicherungsrecht durch die Schadenanwaelte Rainer Deecke und Patrick Wagner vertreten, die zu den Themen ‚Honorarvereinbarungen im Personenschadensrecht‘ sowie ‚Das haftpflichtrechtliche Invalideneinkommen‘ referierten.

Unsere Hauptaussagen waren dabei, dass Honorarvereinbarungen mit Erfolgsbeteiligung die Unabängigkeit der Rechtsvertretung von der Gegenseite und von Rechtsschutzversicherungen erhöhen, sowie dass das Invaldieneinkommen im privatrechtichen Haftpflicht- und Versicherungsrecht – anders als im Sozialversicherungsrecht – immer in Bezug zum konkreten Arbeitsmarkt festgesetzt werden muss.

Honorarvereinbarungen im Personenschadenrecht

Das haftpflichtrechtliche Invalideneinkommen