Regressprozesse

schadenanwaelte AG vertreten grundsätzlich nur Geschädigte bzw. Versicherte. Es existiert jedoch auch die Konstellation, dass eine Versicherung „geschädigt“ wird und einen entsprechenden Ersatzanspruch hat, nämlich im Regressfall. Hier geht es um die Abwälzung von Kosten auf den letztlich für das Schadenereignis Verantwortlichen bzw. dessen Versicherung. In diesem Sinne arbeiten wir auch hier nicht gegen die geschädigten Personen und es kommt immer wieder vor, dass mit der Geltendmachung von Regressansprüchen das Tor für die Anspruchsbefriedigung der geschädigten Person aufgestossen wird.

Das Führen von Regressprozessen erfordert hohe Fachkenntnisse im Haftpflicht – und Sozialversicherungsrecht, da hier beide Systeme (mit teils sehr unterschiedlichen Grundsätzen) beherrscht werden müssen. Unsere Spezialisten haben die notwendigen Erfahrungen in beiden Rechtsbereichen.


Team Regressprozesse

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner