Rechenfehler der IV: genau hinschauen lohnt sich!
15. Dezember 2022
Wenn sich die Versicherung verrechnet, kann das schnell richtig ins Geld gehen. Leider unterlaufen den Versicherungen immer wieder Fehler. Daher lohnt es sich, Rentenberechnungen genau anzusehen und im Zweifel überprüfen zu lassen, wie ein kürzlich von schadenanwaelte geführter Fall exemplarisch zeigt.
Im besagten Fall hat die IV-Stelle Basel-Landschaft den laufenden Rentenanspruch unseres Mandanten in einem Revisionsverfahren überprüft, nachdem sich sein Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hatte. Nach einer Begutachtung wurde die Arbeitsfähigkeit von 80 % auf 50 % reduziert. Um den neu für die Rente massgebenden Invaliditätsgrad zu berechnen, ermittelte die IV-Stelle das noch zumutbare Invalideneinkommen anhand der Angaben der Lohnstrukturerhebung LSE. Dabei ging die IV-Stelle davon aus, dass das Durchschnittseinkommen für Männer in Hilfstätigkeiten massgebend war, welches 2018 einem monatlichen Einkommen von Fr. 5’417.- entsprach. Danach schlich sich jedoch ein Rechenfehler ein. Anstelle eines Invalideneinkommens von jährlich Fr. 32’189.-, ermittelte die IV-Stelle ein solches von Fr. 36’465.-.
Was auf dem Papier nicht nach viel aussieht, hatte im vorliegenden Fall jedoch zur Folge, dass der Invaliditätsgrad auf 67 % anstelle von 70 % festgelegt und daher eine Dreiviertelsrente anstatt einer ganzen Invalidenrente zugesprochen wurde (die Rentenzusprache erfolgte vor der Einführung des stufenlosen Rentensystems). Im Ergebnis wurde unserem Mandanten daher fälscherweise ein Betrag von monatlich über Fr. 900.- (unter Berücksichtigung von zwei Kinderrenten) vorenthalten. Der Fehler konnte erst vor dem zuständigen Versicherungsgericht nach Erheben einer Beschwerde behoben werden. Das entsprechende Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig geworden.
Da Invalidenrenten bis zur Erreichung des ordentlichen Rentenalters bezahlt werden, kann ein vermeintlich kleiner Rechenfehler gerade bei jungen Versicherten erheblich zu Buche schlagen; dies vor allem dann, wenn die Berechnung der Invalidenversicherung auch für die Leistungen anderer Versicherungen wie bspw. der Pensionskasse, die oft höhere Leistungen gewähren, entscheidend ist.
Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Rente korrekt berechnet wurde, empfehlen wir Ihnen rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 25. August 2022