Produkthaftpflicht
Der Hersteller haftet gemäss Produktehaftpflichtgesetz (PrHG) für den Schaden, wenn infolge eines fehlerhaften Produktes eine Person verletzt oder getötet oder eine Sache beschädigt oder zerstört wird. Eine Wegbedingung der Haftung ist unzulässig. Damit im internationalen Warenverkehr der Konsument nicht im Ausland klagen muss, kann er auch den Importeur, den Vertreiber oder den Inhaber einer Marke belangen.
Aufmerksamkeit hat das Produktehaftpflichtgesetz gewonnen, nachdem das Bundesgericht die Haftung der Herstellerin einer gläsernen, in China hergestellten Kaffeekanne bejahte, welche „explodierte“, nachdem sie mit heissem Wasser gefüllt wurde (BGE 133 III 81). Die Bedeutung des Produktehaftpflichtrechts nimmt im Übrigen seit der Verschärfung der Produktesicherheitsgesetzgebung im Jahre 2009 zu. Gemäss Produktesicherheitsgesetz (PrSG) haben alle Produkte, welche im gewerblichen oder beruflichen Bereich benutzt werden, Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu entsprechen. Noch höhere Anforderungen werden an Produkte gestellt, welche von Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen verwendet werden.
Häufig konfrontiert mit Fragen der Produktesicherheit und der Produktehaftpflicht sind wir im Zusammenhang mit Unfällen, welche auf die Fehlerhaftigkeit von Geräten oder Maschinen oder andere Arbeitsmittel auf Baustellen oder in der Industrie zurückzuführen sind. Elektrisch-, hydraulisch- oder luftdruckbetriebene Geräte bergen hier ein hohes Gefahrenpotential und bedürfen einer besonderen Wartung.
Spezielle Normen gelten im Übrigen gestützt auf das Heilmittelgesetz (HGI) und die Medizinprodukteverordnung (MepV) für Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Software und andere medizinisch-technische Gegenstände, welche am Menschen angewandt werden. Neben den klassischen Medizinprodukten für therapeutische oder diagnostische Zwecke fallen darunter insbesondere implantierbare Medizinprodukte oder Produkte für die In-vitro-Diagnostik. Mit der Zunahme der Verwendung künstlicher oder technischer Bestandteile im Bereiche der Medizin nehmen auch die Anzahl Schadenfälle in diesem Bereiche zu. Bekannt sind insbesondere die Auseinandersetzungen mit verschiedenen Herstellern von Hüftgelenken, an deren Erledigung auch schadenanwaelte beteiligt war.
Team Produktehaftpflicht
Martin Hablützel
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Rainer Deecke
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Silvio Riesen
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Ulrich Kurmann
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner
Stephan Kinzl
Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner