Privatversicherungen

Privatversicherungen sind nicht selten die Profiteure der in den letzten Jahren eingetretenen verschärften Praxis in den Sozialversicherungen. Erhält die versicherte Person eine ablehnende Verfügung einer Sozialversicherung, dauert es meistens nicht lange, bis auch das ablehnende Schreiben der Privatversicherung eingeht.

Meistens unterscheiden sich die Leistungsvoraussetzungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gegenüber jenen der staatlichen und obligatorischen Sozialversicherungen. Eine ablehnende Verfügung der IV oder des Unfallversicherers heisst nicht, dass die Privatversicherung auch nicht bezahlen muss.

Im Privatversicherungsrecht liegt kein hoheitliches Verhältnis wie mit einer Behörde vor, sondern die versicherte Person kann der Privatversicherung „auf derselben Augenhöhe“ entgegentreten. Beachtlich ist in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass etwa ein von der Privatversicherung eingeholtes (medizinisches) Gutachten vor Gericht kein Beweismittel, sondern lediglich eine Behauptung, darstellt. Mit anderen Worten müssen solche Gutachten mit kritischen Augen betrachtet und dürfen nicht für bare Münze genommen werden. Im einem allfälligen Gerichtsverfahren wird das Gericht auf Kritik hin eine neue medizinische Expertise anordnen.

Nicht selten haben wir den Eindruck, dass Privatversicherungen Leistungen verweigern im Vertrauen darauf, dass sich die Betroffenen nicht zur Wehr setzen. Wir verfügen über eine reichhaltige Erfahrung in Prozessen gegen Privatversicherungen. Prozesse führen wir dabei nicht nur gegen Lebens- und Invaliditätskapital-Versicherungen, sondern auch gegen Kasko-, Diebstahl-, Reise- und weitere Sachversicherungen.


Team Privatversicherungen

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner

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