Private Versicherung

Fast alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz haben mindestens eine irgendwann einmal abgeschlossen, viele ohne sich daran zu erinnern und nicht wenige vergessen sie im Leistungsfall – die Privatversicherung. Oftmals gehen Ansprüche gegenüber Privatversicherungen schlichtweg vergessen. Dies ist bedauerlich, denn nach zwei Jahren verjähren Ansprüche gegenüber einer privat abgeschlossenen Versicherung und können unter Umständen nicht mehr geltend gemacht werden. Wussten Sie, dass in vielen Krankenkassenpolicen Zusatzversicherungen enthalten sind, bspw. Rechtsschutzversicherungen oder sogenannte Unfall-, Tod- und Invaliditätsversicherungen (UTI). Letztere sind bei Unfällen oder auch in Krankheitsfällen zusätzlich zu den gesetzlichen Sozialversicherungen leistungspflichtig. Viele Versicherte haben privat zusätzliche Taggeldversicherungen oder sog. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.

Nicht vergessen werden darf, dass Ansprüche gegenüber Privatversicherungen oftmals an andere Voraussetzungen geknüpft sind, als diejenigen gegenüber staatlichen Versicherungen. Stellt beispielsweise die Invalidenversicherung oder die Unfallversicherung Leistungen ein, so führt dies keineswegs automatisch dazu, dass auch die Privatversicherung klemmen darf. In der Praxis wird dies gleichwohl oft so gehandhabt – zu Unrecht, wie sich nicht selten herausstellt.

Wir besitzen eine reichhaltige Erfahrung im Bereich Privatversicherungen und haben auch hier wichtige Grundsatzfragen beim Bundesgericht aufgeworfen, so wurde bspw. das Verjährungsrecht zugunsten der Versicherten modifiziert (BGE 139 III 418). Es lohnt sich, Ansprüche aus Privatversicherungen durch Spezialistinnen und Spezialisten abklären zu lassen und nach einem ablehnenden Schreiben einer Versicherung nicht aufzugeben. Wir helfen Ihnen!


Team Private Versicherung

Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Partner