NZZ am Sonntag vom 2. April 2023; Versicherer tricksen bei Unfällen: Autohaftpflichtversicherungen müssen auch bei ‚Selbstunfällen‘ zahlen

Die Strasse war vereist und die Witterung schlecht. In einer Kurve kam die !»-jährige Automobilistin ins Schleudern. Sie befand sich auf dem Weg nach Scuol, um dort ihren Vorgesetzten zu verabschieden. Da rutschte der von ihr gelenkte Fiat Panda auf die andere Strassenseite, prallte zunächst in einen Baum und stürzte dann 40 Meter die Böschung hinunter – wobei sich das Auto mehrfach überschlug.

Die Mutter dreier Kinder erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Mühevoll musste sie Alltägliches wieder neu erlernen; bis heute erinnert sie sich nicht an den fatalen Unfall vom 17. Februar 2009. Einer Arbeit nachgehen kann sie seither nur noch eingeschränkt, weshalb sie eine IV Rente bezieht. Was viele Unfallopfer nicht wissen: Es lohnt sich, rechtlichen Rat einzuholen. Denn oft geht es um Hunderttausende Franken. Auch die verunglückte Automobilistin hätte Anspruch auf Schadenersatz der Haftpflichtversicherung gehabt.

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