Neues VVG – ausgewählte Auswirkungen auf die Krankentaggeldversicherung, private Erwerbsunfähigkeitsversicherung und überobligatorische berufliche Vorsorge

Das neue VVG ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten und bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Die Autorinnen beleuchten ausgewählte Änderungen mit besonderer Relevanz für die Krankentaggeldversicherung, private Erwerbsunfähigkeitsversicherung und überobligatorische berufliche Vorsorge. Das neue Recht beseitigt einige Missstände der bisherigen Regelung, eröffnet die Möglichkeit, gewisse bestehende Probleme zu lösen, schafft punktuell aber auch neue Inkonsistenzen und fragwürdige Ausnahmen im Gefüge des VVG. Zudem stellen sich teilweise Fragen zur Tragweite des neuen Rechts, deren Beantwortung einen vertieften Blick in die Materialien erfordert.

Vorbemerkung: Wo nachfolgend die weibliche Form verwendet wird, sind regelmässig auch andere Geschlechter mitgemeint.

«Im Versicherungsverkehre ist die Vertragsfreiheit in Tat und Wahrheit «Freiheit» nur für den Versicherer (…) Der Sicherungsbedürftige ist zunächst regelmässig nicht in der Lage, den Inhalt der meist umfangreichen Versicherungsbedingungen zu durchdringen (…) Aber auch der Sachkundige muss sich, wenn er der notwendigen Sicherung nicht entbehren will, kritiklos alle Bedingungen gefallen lassen. Die Versicherungsgesellschaften sind mit einem faktischen Monopole ausgerüstet; ihrem Drucke vermag sich der Einzelne nicht zu entziehen.» «Die schrankenlose Vertragsfreiheit kann — gleich mancher andern Freiheit — in ihr Gegenteil umschlagen, nämlich zur Knechtung des Kleinen durch den Grossen führen (…) sie führt zur Unterdrückung des schwächern Interessenten, dem die «Vertragsbedingungen
» einfach aufgenötigt werden. Nicht ein «sich vertragen» — wie das Wort besagt — sondern ein «vorschreiben» und «befolgen» ist das Wesen dieser sogenannten Vertragsfreiheit.»

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